Hinweis:

1.)

Die Anzeige wird unter dem Az. 332 Js 35142/06 bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin durch Frau Staatsanwältin Wullf geführt.

2.)

Der weitere Fortgang des Verfahrens wird unten hinter der Anzeige aufgeführt



www.bohrwurm.net
Günter E. Völker

26419 Sillenstede, den 18.10.2006
Osterpiep 4
Tel. 04423/6798
Fax 04423/985553

Herrn Oberstaatsanwalt
Frank W i n t e r
Staatsanwaltschaft Neuruppin
übergeben im Hause
Brandenburgische Landeszentrale für Politische Bildung
in Potsdam , Heinrich-Mann-Allee 107 (Haus 17)

Öffentliche Strafanzeige

anläßlich Referats "Korruption in Brandenburg-Wachstumsbranche oder Randerscheinung?" 18.10.2006 18.00h ff.:

Hierdurch werden folgende Strafanzeigen wegen Verdachts auf Untreue und Betrug erstattet gegen:

1.)

den Landrat
Christian Gilde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in 16816 Neuruppin wegen Verdachts auf Untreue und Beihilfe zum Betrug sowie

2.)

den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin in 16816 Neuruppin Josef Marckhoff
wegen Verdachts auf Betruges oder Beihilfe sowie Anstiftung zum Betrug.

Zeugen:

1.)

Herr Wolfgang Schroth, 25355 Barmstedt, Am Wasserwerk 29, Gewerbetreibender

2.)

Herr Reinhard Selle, 16909 Wittstock, Jaweler Chaussee, Gewerbetreibender

3.)

Herr Jens Leschmann, 28895 Lilienthal, Dr.-Sasse-Str.12, Sachverständiger für das Kreditwesen

Geschädigte:

1.)

Landkreis Ostprignitz-Ruppin

2.)

Die Zeugen Wolfgang Schroth und Reinhard Selle sowie weitere unbekannt

Verdachtsbegründung:

I.

Es ist durch Presse und Fernsehen öffentlich bekanntgemacht, und durch die genannten Zeugen, infolge persönlicher Schädigung und Inaugenscheinnahme der entsprechenden Vorgänge erkannt worden, daß die Sparkasse Ostprignitz-Ruppin bei Kunden-Kontenbewegungen nachweislich zu ihren Gunsten, jeweils offenbar zielgerichtet mit Methode, zum Nachteil der Kunden jeweils vom Buchungstag abweichende Wertstellungen vornahm und zwar dergestalt, daß bei Geldeingängen erst mindestens 1Tag später gutgeschrieben (wertgestellt) wurde, und bei Auszahlungen für den Kunden die Abbuchungen regelmäßig schon mindestens 1 Tag vorher als ausgezahlt wertgestellt wurden.

Das bedeutete, daß dem Kunden jeweils für mindestens 1 Tag entweder die Zinsgutschriften vorenthalten wurden, oder er bei Abbuchungen vom Konto mindestens für 1 Tag früher Zinsen zu zahlen hatte oder ihm entsprechende Guthabenzinsen verlorengingen. Bei Handwerks- und sonstigen Gewerbebetrieben sind den Kunden Vermögensteile in erheblichem Ausmaß weggenommen worden, ohne daß diese das bemerkten. Der gutgläubige Kunde konnte dieses, zu seinem Nachteil offenbar mit System betriebene, unrichtige Wertstellen nicht erahnen. Er mußte der Meinung sein, daß ihm sofort mit den Gutschriften auch die Zinserträge zugeflossen waren , und daß bei Konto-Abbuchungen ihm erst mit dem Tag der Auszahlung entsprechende Zinsen belastet wurden.

Der Kunde war insofern zielgerichtet im Irrtum belassen worden. Da dies seitens der Sparkasse
mit Methode betrieben wurde, hat sie sich selbst in großem Stil zum Vermögens-Nachteil des Kunden erhebliche Vermögensvorteile durch Aufrechterhalten eines Irrtums einem Dritten gegenüber verschafft. Hierfür bestand kein rechtlicher Grund. Die Sparkasse handelte daher rechtswidrig.

Die Sparkassenführung mußte den Irrtum der Kunden kennen und hat so getan, als würde sie auch so handeln, wie die Kunden fälschlicherweise annahmen. Insoweit hat sie falsche Tatsachen vorgespiegelt und dadurch einen entsprechenden Irrtum der Kunden unterhalten, um sich rechtswidrig Vermögensvorteile zu verschaffen. Sie hat dadurch das von ihr verwaltete Kundenvermögen unzulässig gemindert. Aus diesem Grunde dürften nach billigem Dafürhalten die Tatbestandsmerkmale der Betrugsnorm §263 (1) sowie der Veruntreuungsnorm §266 des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt sein, womit der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin, und damit deren verantwortlichem Vorstand, Betrugs- und Untreuehandeln anzulasten wäre. Zumindest dürfte Beihilfe zu diesem Tun geleistet worden sein, weil er im Rahmen seiner Aufsichtspflichtsfunktion nicht eingegriffen hat und damit den Tätern den Erfolg ihres Handelns sichern half. Dieser Sachverhalt ist nun durch die Staatsanwaltschaft auf Stichhaltigkeit hin zu überprüfen.

II.

Landrat Christian Gilde:
Der Landrat ist, soweit bekannt, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin. Gleichzeitig ist er als Hauptverwaltungsbeamter des Landkreises Ostprignitz-Ruppin für die Vermögensverwaltung der kommunalen Körperschaft -Landkreis- verantwortlich.

Ihm ist hinreichend der offensichtlich unstrittige Tatbestand der falschen Wertstellungspraxis der Sparkasse zum Vermögensnachteil der Kunden bekannt. Der Landkreis ist, soweit bekannt, Kunde der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin. Also liegt der dringende Verdacht nahe, daß auch das öffentliche Vermögen des Landkreises in erheblichem Umfange infolge unrichtigen Wertstellungsgebarens der Sparkasse durch zu hohe Zinsleistungen an diese geschädigt wurde.

Als Vermögenssachwalter der kommunalen Körperschaft hat der Landrat das Vermögen des Landkreises zu schützen. Dazu gehört auch, daß mögliche (Zins-Rück-)Forderungen der öffentlichen Hand an die Sparkasse erforscht und ggf. beigetrieben werden, da ansonsten das Vermögen des Kreises unzulässig gemindert wird.

In der Kreistagssitzung vom 21.09.2006 in Neuruppin gestand der Landrat ein, daß die Falschbuchungen zum Nachteil des Kreise etwa 0,49% der gesamten Buchungsvolumen ausmachten und seine Aufsichtsbeamtin über die Kreiskasse erklärte, daß "fast" alles richtig gebucht sei, wenn der Unterzeichner dies richtig verstanden hat. Der Landrat erklärte zwar, man habe die Konten geprüft , und es sei alles in Ordnung. Er sagte aber nicht, für welchen Zeitraum man geprüft habe (seit neuerer Zeit wurde nämlich richtig gebucht), und er gab auch nicht an, welchen fehlenden Wert es ausmachte, daß nur "fast" alles richtig gebucht war. Da der Landrat über den Verwaltungsrat in der üblichen Art mit der Sparkasse verbunden ist, gibt es erfahrungsgmäß keinen vernünftigen Grund anzunehmen, daß ordnungsgemäß und rechtlich korrekt überprüft wurde, um der Sparkasse unzulässig verschaffte Vermögensvorteile zum Nachteil der öffentlichen Kasse belassen zu können. Der Verdacht liegt aufgrund allgemeiner Zustände im Lande und der Republik durchaus nahe, daß Rückforderungen des Kreise verhindert werden sollen. Insoweit muß dem Verdacht nachgegangen werden, ob und in welcher Höhe der Landrat mit seinen Gesinnungsgenossen möglicherweise unzulässig Vermögen des Landkreises nicht einbringt und somit eine Veruntreuung im Sinne des § 266 Strafgesetzbuch walten läßt, weil er gesetzlich sehr wohl verpflichtet wäre, als Sachwalter öffentlichen Vermögens Forderungen des Kreises ohne Wenn und Aber geltend zu machen.

Der Unterzeichner hat die Verdachtsmomente aus seiner Sicht und aufgrund eigener Wahrnehmungen vorgetragen und erwartet, daß eine vorbehaltslose Überprüfung der Vorgänge durch die Staatsanwaltschaft veranlaßt wird, um die Verdachtsmomente zu bestätigen oder zu entkräften. Die Politfunktionäre scheinen einem Selbstreinigungsprozeß aus eigener Kraft nicht mehr gewachsen zu sein, sonst würden sie eine von unabhängiger Seite durchgeführte Kontenprüfung des Landkreises nicht beharrlich verhindern.


Hinweis:
Anzeige und Ergebnis des Verfahrens abrufbar siehe:
www. bohrwurm.net unter
>Neuruppiner Langfinger<

Günter E. V ö l k e r


www.bohrwurm.net
Günter E. Völker

Az. 00-10-01.1-00.02-b-

26419 Sillenstede, den 18.10.2006
Osterpiep 4
Tel. 04423/6798
Fax 04423/985553

Fax an 03391/515-499
Herrn Oberstaatsanwalt
Frank W i n t e r
Staatsanwaltschaft Neuruppin
Feldmannstraße 1
16816 Neuruppin

Betr…..:

Strafanzeige vom 18.10.2006 gegen Landrat Gilde und Spakassenvorstand Marckhoff

hier ….:

Redigierte Schrift

Bezug :

Übergabe vom 18.10.2006 in der Brandengb. Landeszentrale für politische Bildung

Anlage:

Strafanzeige vom 18.10.2006 wie in o.a. im Betreff

Sehr geehrter Herr Winter,
hier nachfolgend separat erhalten Sie die Ihnen bereits am 18.10.06 schon übergebene Anzeige in der nun vervollständigten Fassung m.d.B., ggf. an das zuständige Dezernat weiterzugeben.

Es wird höflichst um Mitteilung über den Verbleib der Anzeige und ggf. das zugeteilte Az. des Vorgangs gebeten.

Mit freundlichem Gruß

Günter E. V ö l k e r

Nachrichtlich :

1.)

Herrn Generalstaatsanwalt des Lds. Brandenburg

Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg
14776 Brandenburg a.d.Havel
Kirchhofstraße 1-2
Fax 03381/295-200

2.)

Herr Ltd. Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Neuruppin

Gerd Schnittcher
16816 Neuruppin
Feldmannstraße 1
Fax 03391/515-499

3.)

Brandenburgische Lds.- Zentrale f. politische Bildung

Dr. Martina Weyrauch
14473 Potsdam
Heinrich-Mann-Allee107
Fax 0331/866-3544

4.)

Herrn Finanzminister (Sparkassenaufsicht) - des Lds. Brandenburg
-persönlich:

Rainer Speer
14480 Potsdam
Steinstraße 104
Fax 0331 866 6880

5.)

Frau Justizministerin des Landes Brandenburg
-persönlich:

Beate Blechinger
4473 Potsdam
Heinrich-Mann-Allee 107
Fax 0331/866-3080

6.)

Herrn Präsidenten d. Ostdeutschen Sparkassen- u. Giroverbandes
-persönlich:

Rainer Voigt
10117 Berlin
Leipziger Str. 51
Fax 030/20 69 28 00

Ende

Günter E. V ö l k e r


Fortgang des Verfahrens, Sachstandsanzeige:

2.) 13.12.2006

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Potsdam -Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität im Land Brandenburg. Das Verfahren auf Grund der Anzeige vom 18.10.2006 wird jetzt dort geführt und hat das Az. 430 Js 48962/06 Wi

1.) 26.10.2006

Mitteilung der Staatsanwaltschaft Neuruppin vom 26.10.2006: Verfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin unter o.a. Akentzeichen (332 Js 35317/06) bearbeitet.


siehe auch: Neukorrupiner Hotzenplotz-Revue

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